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Bei Interesse melden Sie sich gerne per E-Mail oder rufen uns an, um weitere Einzelheiten zu erfahren. Über Ihr Interesse würden wir uns freuen.

K. Meyer -RA-
Geschäftsführer

Ihre Rechte werden bei uns durchsetzungsstark, fokussiert und einfühlsam umgesetzt! Unsere Kanzlei finden Sie im Zentrum von Krefeld, direkt am Bahnhof gut mit Bahn und Bus erreichbar.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei anderen rechtlichen Fragen.

BITTE BEACHTEN SIE UNSERE NEUEN KANZLEIZEITEN!

Recht zu haben ist das Eine, Ihr gutes Recht tatsächlich durchzusetzen, das Andere. Entscheidend ist es hierbei, autorisierte juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.


 

UNSERE RECHTSGEBIETE - Nicht abschliessend
Unsere Kanzlei vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Betriebsräten stehen wir ebenfalls mit anwaltlicher Unterstützung zur Verfügung.

Wir bieten Beratung, außergerichtliche Interessenvertretung und Prozeßvertretung vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht Bundesarbeitsgericht).

Schwerpunkte bilden hierbei die nachfolgenden Bereiche:
- Abfindungen
- Abmahnungen
- Altersteilzeit
- Änderungskündigungen
- Arbeitsvertrag
- Aufhebungsvertrag
- Berufsbildung
- Betriebsverfassung
- Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall
- Erwerbsminderung
- Gleichbehandlung
- Interessenausgleich/Sozialplan
- Kündigung/ Kündigungsschutz
- Lohn und Gehalt
- Mitbestimmung
- Mobbing
- Mutterschutz
- Tarifrecht
- Teilzeit/ Befristung
- Urlaub
- Urlaubsgeld
- Versetzung

 
Bei familienrechtlichen Streitigkeiten sind verschiedene Sachverhalte mit rechtlichen Konsequenzen zu regeln.

Eine Ehescheidung zieht Folgesachen nach sich, die in diesem Zusammenhang zu klären sind:
Sorgerecht:
- Fragen der Elterlichen Sorge insgesamt und in Teilbereichen
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- nichteheliche Väter
Umgangsrecht:
- Regelung des Umgangs mit den Kindern
- Wechselmodell
Kindesunterhalt:
Die gesetzliche Unterhaltspflicht für die minderjährigen Kinder und der Volljährigenunterhalt
Ehegattenunterhalt:
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
Versorgungsausgleich:
- Rentenanwartschaften
- gesetzliche Rente
- Beamtenpension
- ständische Versorgung
- Betriebsrente
- Lebensversicherung
- Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung-Hausrat
Ehelicher Güterstand:
- Zugewinngemeinschaft
- Gütertrennung
Vermögensauseinandersetzung:
- Zugewinn
- Zugewinnausgleich
- Zugewinnansprüche
- Gemeinsame Immobilie (Eigenheim)
Darüber hinaus ergibt sich Beratungs- und Regelungsbedarf durch die Berührung mit anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel:
- Erbrecht
- Ehegattenerbrecht
- eventuell Regelungsbedarf bei längerer Trennungszeit
Arbeitsrecht:
- Besonderheiten beim Ehegattenarbeitsverhältnis
Steuerrecht:
- Steuererstattungsansprüche zwischen Ehegatten
- begrenztes Realsplitting.
Nicht nur im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung einer Ehe entsteht familienrechtlicher Beratungsbedarf, sondern auch in anderen Bereichen, wie weitere Kindschaftssachen:
- Abstammung
- Adoption
- Fragen der Vaterschaftsanfechtung
- Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber der nichtehelichen Mutter

Das Immobilienrecht steht als Oberbegriff für die Rechtsbereiche, bei denen entweder der Erwerb oder die Umgestaltung einer Immobilie oder deren Nutzung im Vordergrund stehen.

Bei dem Erwerb von Immobilien spielen zumeist Grundstückskauf- und Bauträgerverträge, sowie öffentlichrechtliche Belange (Umweltschutz) eine entscheidende Rolle. Bei der Nutzung von Immobilien stehen hingegen Kauf- und Mietverträge im Vordergrund.

- öffentliches Baurecht

- privates Baurecht

- Bauen

- Immobilie

- Architekt

- Kaufvertrag, §§ 433 ff. BGB

- Immobiliarsachenrecht, Grundschuld, Hypothek, Grundstückserwerb

- Vergaberecht

- Mietrecht, §§ 535 ff. BGB

- Pachtvertrag, § 581 BGB

- Wohnungseigentumsgesetz

- Werkvertrag, § 611 BGB

 

Der überwiegende rechtliche Anwendungsbereich hinsichtlich der Nutzung einer Immobilie ist das Mietrecht; dieses ist größtenteils in den §§ 535 ff. BGB geregelt. Ein Mietverhältnis ist das vertragliche Rechtsverhältnis zwischen einem Vermieter und einem Mieter, das auf Gebrauchgewährung gegen Entgelt (die Miete) gerichtet ist; ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher, entgeltlicher Gebrauchsüberlassungsvertrag.

Hierbei ist stets fraglich, ob ein solcher Mietvertrag überhaupt im betroffenen Sachverhalt vorliegt oder nicht gegebenenfalls ein anderer Vertragstyp einschlägig ist.

Der Mietvertrag ist demnach von anderen Vertragstypen abzugrenzen.

Ein Pachtvertrag nach § 581 BGB bezieht sich im Gegensatz zum Mietvertrag nicht auf eine Sache, sondern auf einen Gegenstand und gewährt die Ziehung der Früchte.

Die Leihe ist gem. § 588 BGB im Gegensatz zur Miete unentgeltlich.

Bei einem Werkvertrag gem. § 611 BGB wird statt der Gebrauchsüberlassung die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges geschuldet.

Der Verwahrungsvertrag unterscheidet sich dahingehend, dass bei diesem nur die Aufbewahrung, nicht aber die Gebrauchsüberlassung des Raumes geschuldet wird.

Beratung, außergerichtliche Interessenvertretung und Prozeßvertretung vor den Sozialgerichten

insbesondere in den Bereichen:

- Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld)

- Krankenversicherung

- Rentenversicherung

- Unfallversicherung

- Rehabilitation

- Pflegeversicherung

Insbesondere bei Anträgen auf:

- Gewährung von Arbeitslosengeld

- Gewährung von Altersrente

- Gewährung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

- Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung

- Gewährung von Rente und Verletztengeld nach Arbeits- und Wegeunfällen

- Anerkennung als Schwerbehinderter

- Gleichstellung als Schwerbehinderter

sowie bei

- bei Zustimmungsverfahren vor den Integrationsämtern (Hauptfürsorgestellen)

- bei Vertretung im Antragsverfahren und im Widerspruchsverfahren vor den Sozialversicherungsträgern

Einer unserer Kanzleischwerpunkte bildet das Verkehrsrecht.

 

Wir übernehmen die Regulierung Ihres Verkehrsunfalles, korrespondieren mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungenund sorgen für einen zeitnahen Ausgleich Ihrer erlittenen Sachschäden und Personenschäden.

Trifft Sie kein Verschulden, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers unsere Kosten.

Gerne vertreten wir Sie ebenfalls in Straf- und Bußgeldsachen.

 

Unsere Kernbereiche im Verkehrsrecht sind:

- Alkohol

- Bußgelder

- Drogen

- Fahrerlaubnisentzug

- Fahrverbot

- Geschwindigkeitsüberschreitungen

- MPU - Medizinisch - Psychologische Untersuchung

- Ordnungswidrigkeiten

- Personenschaden

- Punkte

- Rotlichtverstoß

- Sachschaden

- Schadensersatz

- Schleudertrauma

- Schmerzensgeld

- Trunkenheit

- Unfallflucht

- Verkehrsunfall

- Versicherung

- Zeugen 

Das Zivilrecht ist im Gegensatz zum Öffentlichen Recht von der Gleichordnung der Parteien geprägt.

Sämtliche Regelungsbereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Zivilrecht.

Wir beraten und vertreten Sie im allgemeinen Zivilrecht, z.B.:

- Vertragsrecht

- Schuldrecht (allgemeines und besonderes, Verzug, sämtliche Vertragsarten)

- Schadensrecht (Haftung aus Delikt, Gefährdungshaftung etc.)

- Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstleistungsrecht, Schenkungsrecht

- Mobiliar- und Immobiliarrecht

- Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung

- Schuldrecht und Vertragsrecht

Sie haben einen Vertag abgeschlossen und der Gegner zahlt nicht?

Sie haben die Anfertigung einer Sache bestellt und bezahlt, die Sache wird aber nicht geliefert oder ist mangelhaft? Egal ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Dienstvertrags, Miete oder Leasing - wir beraten Sie wie Sie zu Ihrer Sache oder Ihrem Geld kommen.

Der Schuldner hat mangelhaft oder verspätet geleistet?

Sie haben kein Interesse mehr an der Lieferung?

Wir beraten Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und was zu veranlassen ist.

Schadensrecht

Sie haben einen finanziellen Schaden erlitten. Egal ob aus Delikt, Gefährdungs- oder Garantiehaftung.

Wir beraten und vertreten Sie hinsichtlich Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld.

Ungerechtfertigte Bereicherung

Ein anderer ist auf Ihre Kosten ungerechtfertigt bereichert.

Wir setzen Ihre Ansprüche nach § 812f. BGB durch.

Sachenrecht

Das Sachenrecht wird von den Begriffen Eigentum und Besitz beherrscht. Wir setzen Ihre Ansprüche als Eigentümer oder aus Besitz an einer Sache (z.B. als Mieter) durch.

Während im Mobiliarrecht Eigentumsübergang durch Einigung und Übergabe erfolgt, geschieht dies im Immobiliarrecht durch Auflassung und Grundbucheintragung.

Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung

Wir ziehen Ihre Forderungen ein und erbringen

- Inkassodienste

- beantragen Mahnbescheide

- Vollstreckungsbescheide

- und/oder setzen Ihre Ansprüche klageweise durch

- zahlt der Schuldner nicht, vollstrecken wir.