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Dr. HEESER & KOLLEGEN RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT mbH

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Reiserecht - Falls der Urlaub zum Alptraum wird...
Foto: Cala Santanyi / Mallorca
Foto: Cala Santanyi / Mallorca
Das Hotel ist nicht wie im Katalog beschrieben, auf dem Zimmer ist Ungeziefer, die Dusche ist kaputt, usw. ?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Reisemängel richtig geltend machen.

Zunächst ist es wichtig, vor Ort den Reisemangel anzuzeigen und um sofortige Abhilfe zu bitten. Sie müssen die Mängel genau bezeichnen und die Anzeige samt Abhilfeverlangen schriftlich festhalten. Am besten fertigen Sie Fotos oder lassen sich die Mängel von anderen Urlaubern als Zeugen bestätigen. Es genügt eine Anzeige bei der örtlichen Reiseleitung.
Schafft es der Reiseveranstalter nicht, die Mängel unverzüglich zu beseitigen, müssen Sie unmittelbar nach Rückkehr aus dem Urlaub, spätestens innerhalb eines Monats die Minderung des Reisepreises oder gar Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden geltend machen.

Bei der Höhe der Reisepreisminderung können Sie sich an der Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung orientieren.

So kann zum Beispiel eine abweichende Lage des Hotels den Reisepreis um bis zu 15 % mindern. Ist Ihnen eine eigene Dusche zugesagt worden und steht Ihnen im Urlaub diese nicht zur Verfügung können Sie den Reisepreis um 10 % mindern. Werden Ihnen verdorbene oder ungenießbare Speisen serviert, beträgt die Reisepreisminderung sogar 20 bis 30 %.

Erst ab einer Minderungsquote von über 50 % kommt eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Frage.

Sofern Sie allen Anzeigepflichten nachgekommen sind, verjähren Ihre Ansprüche erst zwei Jahre nach Beendigung der Reise.