Das OLG Celle hat am 03.11.2015, Az.: 2 Ss (OWi) 313/15 beschlossen, dass eine Blitzer-App für das Smartphone als technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen i.S.d. StVO anzusehen ist und ein Autofahrer bei Verwendung der App während der Fahrt zu einer Geldbuße verurteilt werden kann.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass das Smartphone durch Installation und Nutzung der Blitzer-App über die sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes erhalte. Das Mitführen und Betreiben solcher Geräte während der Autofahrt ist jedoch nach § 23 Abs. 1b StVO nicht gestattet.
Ohne Bedeutung sei dabei, ob die Blitzer-App einwandfrei funktioniert. Entscheidend allein sei, dass das Smartphone während der Fahrt zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Fahrer zu einer Geldbuße von 75 € verurteilt.