Verkehrsrecht - Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige Verwarnung nach neuer Punkteregelung
Das OVG Nordrhein-Westfahlen hat am 07.05.2015, Az. 16 B 205/15 entschieden, dass wenn das Punktekonto eines Verkehrsteilnehmers nach Überführung des Punktesystems in das Fahreignungs- Bewertungssystem zum 01.05.2014 bereits sechs oder sieben Punkte aufwies, der Verkehrsteilnehmer sich nicht darauf berufen kann, dass die Fahrerlaubnisbehörde nach Mitteilung des neuen Punktestandes durch das Kraftfahrbundesamt vor Entziehung der Fahrerlaubnis zum Ausspruch einer Verwarnung verpflichtet gewesen wäre. Diese Pflicht besteht nämlich nur bei späterer Erreichung oder Überschreitung dieser Punktegrenze durch einen Verkehrsverstoß.
Nach der Neuregelung des Punktesystems für Verkehrssünder hat die Fahrerlaubnisbehörde bei Speicherung von 8 Punkten im Fahreignungsregister die Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 Abs. 1 Nr. 3 StVG zu entziehen