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Dr. HEESER & KOLLEGEN RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT mbH

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Arbeitsrecht - Anspruch auf Sonderzahlung
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 13.05.2015, Az. 10 AZR 266/14, dass ein Anspruch auf Sonderzahlungen aufgrund betrieblicher Übung trotz unterschiedlicher Höhe der Sonderzahlungen besteht. Bei beendeten Arbeitsverhältnissen entsteht ein anteiliger Anspruch auf Sonderzahlung. Hierzu führte das Bundesarbeitsgericht aus, dass wenn ein Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg eine vom Umsatz abhängige Sonderzahlung leistet, dem Arbeitnehmer aufgrund einer dadurch entstandenen betrieblichen Übung ein Anspruch auf die Sonderzahlung zusteht. Dabei sei es unerheblich, ob die Sonderzahlung in den vergangenen Jahren in unterschiedlicher Höhe gewährt wurde. Sofern die Sonderzahlung eine Gegenleistung zur erbrachten Arbeitsleistung darstellt, steht dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zumindest ein anteiliger Anspruch zu.